Bauliche Maßnahmen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Neben den in der Baugenehmigung enthaltenen Brandschutzauflagen sind auch die in den Antragsunterlagen aufgeführten Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes bindend.
Zweck der baulichen Brandschutzmaßnahmen ist es:
Die für Planung und Gestaltung von Gebäuden geltenden bautechnischen Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. In der Regel sind Neubauten und Umbauten sowie Nutzungsänderungen bestehender Gebäude nach der Landesbauordnung bei den Bauaufsichtsbehörden, z. B. den Kreisverwaltungen bzw. den Verwaltungen kreisfreier Städte, genehmigen zu lassen. Diese erteilen mit der Baugenehmigung eventuell Brandschutzauflagen, die bei Bauausführung und Betrieb zu erfüllen sind. Für Gebäude und Räume, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht, können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen festgelegt werden. Unsere Tipps:
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