Lüftung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). In umschlossenen Arbeitsräumen ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen für eine ausreichende, gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu sorgen. In der Regel wird eine ausreichende Lüftung durch natürlichen Luftwechsel (z. B. durch öffenbare Fenster/ Türen) sichergestellt. Für die Lüftungsquerschnitte gilt die Technische Regel für Arbeitsstätten "Lüftung" (Technische Regel für Arbeitsstätten "Lüftung" (ASR A3.6)). Eine raumlufttechnische Anlage ist erforderlich, wenn eine freie Lüftung nicht möglich ist, insbesondere wenn
Raumlufttechnische Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden. Ablagerungen und Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Störungen müssen durch selbsttätige Warneinrichtungen angezeigt werden. |