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Strahlanlagen

Beim Strahlen treten Gefahren auf, die von Gefahrstoffen aus Strahlmitteln, Strahlgut oder Strahlschutt, Brand- und Explosionsfähigkeit sowie dem Aufprall von Strahlmittel oder Strahlschutt hervorgerufen werden können.
Werden Strahlarbeiten ausgeführt?
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Strahlen als Fertigungsverfahren, z. B. Druckluftstrahlen, wird maschinell oder manuell angewandt. Manuelles Strahlen wird in der Regel als Freistrahlen durchgeführt, bei dem sich der Freistrahler und das Strahlgut in einem Strahlraum oder im Freien befinden. Der Freistrahler ist der Einwirkung des vom Strahlgut zurückprallenden Strahlmittels, des Trägermittels und des entwickelten Staubes unmittelbar ausgesetzt.

Bei Freistrahlarbeiten können mindergiftige, giftige, sehr giftige, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Stoffe freigesetzt werden. Wechselweises oder gleichzeitiges Strahlen von Leichtmetallen und eisenhaltigen Teilen in einem Strahlraum darf nur durchgeführt werden, wenn keine Zündquellen vorhanden sind oder Schutzmaßnahmen gegen das Entzünden von abgelagertem oder aufgewirbeltem Staub getroffen sind.

Vorschriften zur Begrenzung der Gefahren finden Sie in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern".
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