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Holzschutzmittel

Bei der Oberflächenbehandlung von Fenstern und Türen muss nach DIN 68 800 ein chemischer Holzschutz aufgebracht werden.
Setzen Sie Holzschutzmittel ein?
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In Schreinereien/Tischlereien kommen fast ausschließlich lösemittelhaltige Holzschutzmittel (z. B. lösemittelhaltige Imprägnierungen, Grundierungen und Lasuren) zur Anwendung.
Wirkstoffe sind häufig Permethrin und Deltamethrin gegen Insekten und Dichlofluanid und Tebuconazole gegen Pilzbefall.
Die früher häufig eingesetzten Wirkstoffe Pentachlorphenol (PCP) und Lindan dürfen nicht mehr verwendet werden. Alte Restbestände müssen als "Sondermüll" entsorgt werden.
Gesundheitsgefahren ergeben sich durch direkten Hautkontakt und durch das Einatmen von Lösemitteldämpfen.

Holzschutzmittel dürfen auf keinen Fall im Spritzverfahren aufgetragen werden, weil dadurch Lösemittel und Wirkstoffaerosole eingeatmet werden können.
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