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Betreuung der Beschäftigten

Alle Betriebe ab einem Arbeitnehmer müssen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden.
Haben Sie die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Ihrem Unternehmen sichergestellt?
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Grundsätzlich sind zwei Betreuungsarten möglich:
  • Regelbetreuung
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung unterstützen.
Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Sie berät bei der Planung, der Beschaffung und dem Einsatz von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen und der Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Arbeitsstätten werden von den Fachkräften regelmäßig begangen. Die festgestellten Mängel werden dem Unternehmer mitgeteilt und Vorschläge zur Abhilfe unterbreitet. Die Fachkraft sollte ebenfalls darauf hinwirken, dass die Beschäftigten die Anforderungen des Arbeitsschutzes einhalten.

Der Betriebsarzt ist ein zum "Arbeitsmediziner" ausgebildeter Arzt, der wie die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unternehmer beauftragt wird. Er berät in Fragen des Arbeitsschutzes aus medizinischer Sicht. Hierbei führt er ebenfalls eine Begehung der Arbeitsplätze durch, teilt Mängel mit und macht Vorschläge zur Verbesserung. Je nach Vertragsgestaltung können ihm auch bestimmte arbeitsmedizinische Untersuchungen übertragen werden, z. B. die Einstellungsuntersuchungen und Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten zu treffen hat, sind in der "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) Ihrer Berufsgenossenschaft geregelt.

Grundlegendes zu den Betreuungsmodellen:

Unser Tipp:
Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich an ihre Ansprechpartner. Diese helfen Ihnen gerne, die Einsatzzeiten für Ihren Betrieb zu ermitteln. Darüber hinaus erhalten Sie von diesen auch Listen mit Adressen von Organisationen bzw. Unternehmen oder Ärzten, welche die sicherheitstechnische und/oder arbeitsmedizinische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 übernehmen. Diese helfen Ihnen gerne die Einsatzzeiten für Ihren Betrieb zu ermitteln.

Wichtig für eine genaue Auskunft:

  • Welcher Berufsgenossenschaft gehören Sie an?
  • Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen (aufgeschlüsselt in Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie technische und kaufmännische Bereiche)?
  • In welche Gefahrklasse ist Ihr Betrieb eingestuft (dem Gebührenbescheid der BG zu entnehmen)?
  • Sind Sie als Unternehmer selbst bei der Berufsgenossenschaft versichert?

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