Abfalltransporte
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen sind kennzeichnungspflichtig. Dies gilt jedoch nicht für Transportfahrzeuge z. B. von Handwerkern, die Abfälle nur als Nebeneffekt der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit befördern.
Andernfalls ist vor Antritt der Fahrt das Fahrzeug mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Warntafeln von mindestens 40 Zentimetern Breite und mindestens 30 Zentimetern Höhe zu versehen (A-Schilder). Die Warntafeln müssen in schwarzer Farbe die Aufschrift „A" (Buchstabenhöhe 20 Zentimeter, Schriftstärke 2 Zentimeter) tragen. Die Warntafeln müssen während der Beförderung außen am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein, und zwar vorn und hinten. Bei Zügen muss die hintere Tafel an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
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