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Klimaanlagen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ortsfeste Klimaanlagen betreiben, können ggf. neue Anforderungen auf Sie zukommen.
Betreiben Sie ortsfeste Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 12 kW?
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die technischen Anlagen in Gebäuden, die für die Innenluftqualität und die Klimatisierung sorgen. Das betrifft alle neuen Klimaanlagen mit einer Nennlast ab 12 KW sowie neue RLT-Anlagen mit einem Volumenstrom ab 4000 m³/h.

Für bestehende Anlagen ab 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf sind energetische Inspektionen der Anlagen in Abhängigkeit des Inbetriebnahmedatums durchzuführen. Siehe hierzu auch § 65 GEG und den Ratgeber zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung im Modul Gefahrstoffe.

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