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Lagerbedingungen

Wenn mehr als 10.000 Liter an entzündbaren Flüssigkeiten gelagert werden sollen, dann muss hierfür bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung eingeholt werden.
Haben Sie diese Erlaubnis?
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Entzündbare Flüssigkeiten sind Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von weniger als 23 °C (gemäß § 18 BetrSichV Absatz 1 Satz 1 Nummern 4-6).
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