Transport von Gefahrgütern
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Bei der erleichterten Beförderung müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:
Bei Transporten innerhalb der so genannten Freimengengrenze (Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6) sind bei Eigenbeförderung (wenn nicht an Dritte übergeben wird) im innerstaatlichen Verkehr keine Beförderungspapiere gefordert, wenn nach der Ausnahme Nr. 18 der GGAV (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) befördert wird, und der Fahrzeugführer über die Bedingungen der Ausnahme belehrt wurde. |