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Gehörschutz

Bei Gefahren für das Gehör ist Gehörschutz zu tragen, wenn keine wirksamen Schallschutzmaßnahmen an den Entstehungsquellen möglich oder vorhanden sind.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen mit Gehörschädigungen durch Lärm zu rechnen ist?
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