Technische Maßnahmen des Explosionsschutzes
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen die Atmosphäre explosionsfähig werden kann und dadurch besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich werden. Sie werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Die Bereiche, in denen eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann, werden in die Zonen 0, 1 und 2 eingeteilt. Die Zoneneinteilung ist das Kernstück der Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz. Sie dient u.a. als Grundlage für die Beurteilung des Umfangs der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Zone 20 ist ein Bereich, in dem gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in Luft entflammbaren, brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist, z. B. das Innere von Zerkleinerungsmaschinen, Mühlen, Misch- und Trennanlagen; Silos mit häufigen Befüllvorgängen, pneumatische Fördereinrichtungen, Staubtransportsysteme, Fülltrichter, Absackeinrichtungen, Filter, Produktabscheider, Trockner, Rohrleitungen. Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in Luft entflammbaren brennbaren Staub bilden kann, z. B. Bereiche außerhalb von Staub einschließenden Behältnissen in unmittelbarer Nähe von Kontroll- oder Arbeitsöffnungen, Füll- oder Entnahmestellen; Abkippstellen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, um die Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische zu verhindern; Bereiche außerhalb von Staub einschließenden Behältnissen, in denen sich Staub ansammeln kann und wo aufgrund der Arbeitsweise zu erwarten ist, dass die Staubschichten aufgewirbelt werden und dadurch explosionsfähige Staub/Luft-Gemische gebildet werden. Zone 22 ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in Luft entflammbaren, brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzfristig auftritt, z. B. Stellen in der Nähe von Anlagen, die selten geöffnet werden oder die erfahrungsgemäß zu Leckagen neigen; Lagerung von Säcken mit staubförmigem Inhalt; normalerweise als Zone 21 klassifizierte Bereiche, wenn Maßnahmen ergriffen werden, um die Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische zu verhindern; Bereiche, in denen Staubschichten begrenzter Schichtdicke gebildet werden; solche Bereiche sind nur dann als nicht gefährlich zu betrachten, wenn die Staubschicht durch Reinigungsmaßnahmen rechtzeitig entfernt wird. Explosionsgefährdete Bereiche können sich innerhalb von Gebäuden, im Freien oder im Inneren von Anlagen befinden. Zur Orientierung und Unterstützung bei der Bestimmung explosionsgefährdeter Bereiche sowie bei der Zoneneinteilung nach dem Stand der Technik dienen die bisher existierenden Technischen Regeln zum Explosionsschutz, z. B.:
. . . oder wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner bei der zuständigen Behörde.
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