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Bestellungspflichten

Beauftragte für den Gewässerschutz müssen bestellt werden.
Ist die/der Gewässerschutzbeauftragte bestellt worden?
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Um die Bestellung gegenüber der Behörde nachweisen zu können empfehlen wir eine schriftliche Berufung.

Hinweise zur Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten gibt es bei der SGD Nord als PDF-Dokument.

 Webcode: F268A
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