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Befüllen mit wassergefährdenden Stoffen

Das Befüllen von Behältern mit Flüssigkeiten setzt eine Vielzahl von technischen Einrichtungen voraus, um den Befüllvorgang zu überwachen.
Kennen Sie die Bestimmungen für das Befüllen von Behältern und halten Sie diese ein?
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Behälter in Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen folgende technische Merkmale erfüllen:
  • Bei der Befüllung der Behälter dürfen nur feste Leitungsanschlüsse verwendet werden. Es muss eine Überfüllsicherung vorhanden sein. Ausgenommen sind einzeln benutzte, oberirdische, stationäre Behälter mit einem Volumen kleiner 1.000 l, wenn sie mit einer selbsttätig schließenden Zapfpistole befüllt werden. Gleiches gilt für das Befüllen ortsbeweglicher Behälter in Abfüllanlagen.
  • Behälter in Anlagen zum Lagern von Heizöl EL, Dieselkraftstoff oder Ottokraftstoff dürfen aus Straßentankwagen und Aufsetztanks nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Abfüllsicherung befüllt werden.
  • Abtropfende Flüssigkeiten sind aufzufangen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer oder Ihrer unteren Wasserbehörde.
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