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Anforderungen an Anlagen

Betriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, müssen für jede Anlage die so genannte Gefährdungsstufe ermitteln. Es gibt vier Gefährdungsstufen, A ist die Niedrigste, D die Höchste.
Kennen Sie die Gefährdungsstufe Ihrer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und halten Sie diese ein?
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Die Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird in Abhängigkeit vom Volumen oder der Masse der wassergefährdenden Stoffe und der Wassergefährdungsklasse (WGK) ermittelt. Aufgrund dieser Beziehung werden Anlagen in die Gefährdungsstufen A, B, C und D klassifiziert; dabei hat eine Anlage, die der Stufe A angehört, eine geringere Gefährdungsstufe als eine Anlage der Stufe B, C oder D.

Je nach Gefährdungsstufe gelten bestimmte Sicherheits- bzw. Schutzanforderungen und Betreiberpflichten.

So ermitteln Sie die Gefährdungsstufe Ihrer Anlagen:

  1. Definieren Sie Ihre Anlage durch Abgrenzung gegenüber anderen Anlagen. Dies gilt insbesondere für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen). Befüllflächen sind Bestandteil einer Anlage.

  2. Stellen Sie die maßgebende Wassergefährdungsklasse für Ihre Stoffe fest (benutzen Sie die Sicherheitsdatenblätter; das Etikett auf der Verpackung oder den Katalog wassergefährdender Stoffe (Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen) und ermitteln Sie die maßgebende Menge (Volumen bzw. die Masse) der bei bestimmungsgemäßem Betrieb in der Anlage enthaltenen Stoffe (siehe Erfassung der wS). Für Anlagen mit Stoffen, die in keine Wassergefährdungsklasse (WGK) eingestuft sind, wird WGK 3 zu Grunde gelegt. Für Stoffe, die Sie gemischt haben, z. B. verschiedene Öle mit unterschiedlicher WGK, ist die maßgebende WGK anhand der Mischregel zu ermitteln. Hier sollten Sie eine fachkundige Person hinzuziehen oder Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufnehmen.

  3. Lesen Sie bei der maßgebenden Wassergefährdungsklasse und der maßgebenden Menge die Gefährdungsstufe nach AwSV in der unten aufgeführten Tabelle ab.
           

WGK

 1  2  3

Volumen in m3
bzw. Masse in t

     
bis 0,22m³ oder 0,2 t
Stufe A Stufe A Stufe A
mehr als 0,22 m³ / 0,2 t bis 1,0 Stufe A Stufe A

Stufe B

mehr als 1.0 bis 10 

Stufe A

Stufe B

Stufe C

mehr als 10 bis 100

Stufe A

Stufe C

Stufe D

mehr als 100 bis 1000

Stufe B

Stufe D

Stufe D

mehr als 1000

Stufe C

Stufe D

Stufe D


Beispiel:

Sie haben einen oberirdischen Lagerraum, in dem Sie wassergefährdende Stoffe mit verschiedenen Wassergefährdungsklassen in Fässern und Gebinden lagern. Bei der Ermittlung der gelagerten Mengen ist der Rauminhalt aller Fässer/Gebinde zu berücksichtigen.


Sie ermitteln, dass Sie insgesamt 2.120 l wassergefährdende Stoffe lagern. 

Davon sind 1.500 l in die WGK 1 eingestuft. 120 l sind in die WGK 2 und 500 l in die WGK 3 eingestuft. Die 500 l des WGK 3 Stoffes entsprechen 23,6 %. Ab einem Anteil von mehr als 3 % der höchsten WGK ist diese maßgebend. Das gesamte Lager wird in die WGK 3 eingestuft. Nach der oben angegebenen Tabelle ergeben 2.120 l der WGK 3 die Gefährdungsstufe C.

Eine getrennte Lagerung über einer separaten Auffangwanne der stark und deutlich wassergefährdenden Stoffe würde eine geringere Gefährdungsstufe ergeben:

500 l WGK 3 + 120 l WGK 2 entsprechen 620 l WGK 3 und der Gefährdungsstufe B

1500 l WGK 1 entsprechen der Gefährdungsstufe A


Wichtige Anforderungen in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe ergeben sich insbesondere auch in Bezug auf die Überwachung und Prüfung der Anlage. Einzelheiten zu den Anforderungen erfahren Sie bei Ihrer Unteren Wasserbehörde. Diese ist Ihnen auch gerne behilflich bei der Bestimmung der Gefährdungsstufe Ihrer Anlage.

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