Indirekteinleitung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Eine mögliche Genehmigungspflicht nach dem Landeswasserrecht gilt allerdings ausschließlich für betriebliche Abwässer aus bestimmten Herkunftsbereichen, die in der Abwasserverordnung (AbwV) mit ihren Anhängen festgelegt sind. Dabei werden einheitliche Mindestanforderungen vorgegeben. Eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord oder Süd (Obere Wasserbehörde) ist in diesem Fall zusätzlich zur kommunalen Genehmigung zu beantragen. Folgende Anhänge der Abwasserverordnung können dabei für Ihren Tätigkeitsbereich grundsätzlich Anwendung finden: Metall
Druck
Lebensmittel KFZ-Gewerbe
Wenn Sie eine zusätzliche Genehmigung Ihrer Struktur- und Genehmigungsdirektion benötigen, sollten Sie diese umgehend beantragen. Ein Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar! Auskunft zur Einleitung von Abwasser erteilt Ihre Kreis- bzw. Stadtverwaltung, die Umweltberatungsstelle Ihrer zuständigen Kammer oder Ihre Struktur- und Genehmigungsdirektion. |