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Regenwasser

Jedermann ist verpflichtet, mit Wasser sparsam umzugehen. Das verlangt auch unser Landeswassergesetz. Der Anfall von Abwasser ist soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser sollte am Anfallsort versickern oder verwertet werden.
Nutzen Sie Regenwasser als Brauchwasser im Betrieb oder für die Toilettenspülung?
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Für die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser in Betrieben sind bestimmte gesetzliche und technische Anforderungen zu berücksichtigen.

Der Einsatz von Regenwasser - schont die Umwelt und senkt die Kosten.

Die Nutzung von Regenwasser im Betrieb ist in zweierlei Hinsicht sinnvoll:
  • Für bestimmte Bereiche des Betriebes reicht die Qualität von Regenwasser vollkommen aus (z. B. als Reinigungswasser oder Toilettenspülungswasser). Der Verbrauch von Trinkwasser kann durch die Verwendung von Regenwasser z. T. erheblich reduziert werden.
    Der Trinkwasserverbrauch zahlt sich auch direkt in Form von geringeren Wasserabgaben aus.

  • Die Abwassermengen und damit die Kosten für Ihre Abwasserbeseitigung werden reduziert.
    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob es eine Reduzierung der Abwassergebühren (Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang) für das genutzte Regenwasser gibt. In manchen Gemeinden wird statt der Schmutzwassergebühr für das genutzte Regenwasser eine Pauschale gezahlt.
    Bezüglich der Gebührenabrechnung für das Abwasser sollten Sie sich mit der Stelle in Verbindung setzen, die Ihnen den jährlichen Gebührenbescheid für das Abwasser zusendet. In der Regel muss für den Nachweis der Schmutzwassermenge ein Wasserzähler installiert werden.


Zusätzliche Einsparpotenziale - Versickerung von Niederschlagswasser
Wer seine Dach- und Betriebsflächen vom Kanalnetz abkoppelt (z. B. durch Nutzung oder Versickerung von Regenwasser) oder mit wasserdurchlässigen Befestigungen eine Bodenversiegelung vermeidet, kann Abwassergebühren sparen. Auskunft hierüber geben die zuständigen Kommunen.

Unser Tipp:
Einige Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten Förderprogramme zur Regenwassernutzung an. Eine Anfrage bei Ihrer Gemeinde kann sich also lohnen. Fragen Sie auch Ihre Ansprechpartner bei den Kammern zu den grundsätzlichen Möglichkeiten der Regenwassernutzung.
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