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Brennstoffe

Bei den Brennstoffen werden sowohl vom Staat in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung als auch vielfach vom Kesselhersteller Einschränkungen vorgegeben.
Verfeuern Sie in Ihrer Anlage nur Brennstoffe, die für diese zugelassen sind?
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Bei Erdgas, Flüssiggas und Heizöl EL haben Sie keine Probleme. Hier gibt es keine Beschränkung des Brennstoffs.

Ganz anders sieht das jedoch bei festen Brennstoffen aus. Aufgrund ihrer Vielfalt werden in der Regel sehr konkrete Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen Brennstoffe vorgenommen.

Schauen Sie in die Kesselunterlagen des Herstellers Ihrer Anlage. Nur die dort angegebenen Brennstoffe dürfen in der Feuerungsanlage eingesetzt werden. Als Eigentümer sind Sie zudem verpflichtet, dass die Anlage fristgerecht gekehrt und messtechnisch überwacht wird. Die nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten werden seit dem 1.1.2013 durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der sogenannten Feuerstättenschau festgelegt.

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