Mutterschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Beschäftigungsverbote
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise die Kündigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion für zulässig erklärt werden. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ausreichende Vorkehrungen getroffen haben, fragen Sie bei Ihrer zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion - Regionalstelle Gewerbeaufsicht - nach (siehe auch: Ansprechpartner). |