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Zu den Verkehrseinrichtungen gehören:
Absperrgeräte, z. B. Absperrschranken, Leitbaken, Leitkegel,
Leitelemente, z. B. Leitschwellen, Leitborde, Leitwände,
Lichtsignalanlagen und
Warnleuchten.
Folgende Anforderungen werden an den Einsatz von Verkehrseinrichtungen gestellt:
Nur Absperrgeräte verwenden, die retroreflektierende Oberflächen haben.
Absperrschranken haben senkrechte rotweiße Schraffen. Die Oberkante der Schranke soll sich 1,00 m über der Straße befinden.
Leitbaken sollen 1,00 m hoch und 0,25 m breit sein.
Leitbaken so aufstellen, dass die Schraffen nach der Straße geneigt sind, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist.
Leitbaken nicht zur Absicherung auf Geh- und Radwegen einsetzen.
Leitkegel nur bei Arbeiten von kürzerer Dauer und nur während des Tages verwenden.
Lichtsignalanlagen (Ampeln) sollen sowohl von Hand als auch automatisch betrieben werden können. Bei Handbetrieb muss Einsicht nach beiden Seiten der Baustelleneinfahrt möglich sein.
Beleuchtung von Verkehrsschildern blendfrei ausführen.
Warnleuchten bei Fahrbahnabsperrungen, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen als Dauerlicht einsetzen.
Ampeln, Beleuchtungseinrichtungen und Warnleuchten regelmäßig warten und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen.