Leitern und Gerüste
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Wichtig: Auch auf Baustellen dürfen Arbeiten von der Leiter nur ausgeführt werden, wenn der Einsatz von Gerüsten oder Hebebühnen aufgrund der Kurzfristigkeit (weniger als zwei Stunden) unverhältnismäßig wäre. Dies gilt nur für Arbeiten bis zu einer Höhe von 7 m. Da sich die meisten Unfälle durch wegrutschende Leitern ereignen, sind besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern im Anhang 1 Nummer 3.3 der BetrSichV vorgegeben. Diese Vorgaben sind in der Regel erfüllt, wenn folgendes beachtet wird:
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