Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Branchentypische Anforderungen > Flüssigkeitsstrahler > Frage

Flüssigkeitsstrahler

Flüssigkeitsstrahler mit öl- oder gasbefeuerten Erhitzern erzeugen Abgase, die zu wenig Sauerstoff enthalten und sicher ins Freie abgeleitet werden müssen, um akuten Erstickungsgefahren vorzubeugen.
Werden die Abgase der Flüssigkeitsstrahler mit öl- oder gasbefeuerten Erhitzern sicher in Freie abgeleitet?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flüssigkeitsstrahler mit öl- oder gasbefeuerten Erhitzern in Räumen nur betrieben werden, wenn für ausreichende Zuluft gesorgt ist und die Verbrennungsgase so abgeleitet werden, dass eine Gefährdung von Versicherten vermieden wird.

Weitere Informationen finden sie in:
Nr. 3.8 im Kapitel 2.33 „Flüssigkeitsstrahler“ der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500).

Hinweis:
Falls sie keinen Flüssigkeitsstrahler mit öl- oder gasbefeuertem Erhitzer verwenden, dann können sie diese Frage mit "Ja" beantworten.

 Webcode: F10181H
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...