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Autogasanlagen

Für den Umgang mit Autogasanlagen müssen sie eine verständliche Betriebsanweisung mit Anweisungen über das Verhalten im Gefahrfall erstellen und ihre Mitarbeiter danach unterweisen.
Haben sie eine Betriebsanweisung für Autogasanlagen? Ist sie ihren Mitarbeitern bekannt?
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Autogasanlagen sind z. B. Flüssiggasanlagen (LPG) und Anlagen, die mit komprimiertem Erdgas (CNG) betrieben werden.

Bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen für ihren Betrieb sollen die Betriebsanleitungen des Herstellers der Autogasanlage berücksichtigt werden.

Der Gefahrenfall ist insbesondere das unbeabsichtigte Ausströmen von Autogas während der Instandhaltungsarbeiten. Die Betriebsanweisung soll Angaben enthalten, wie ausgetretenes Gas wahrgenommen werden kann und mit welchen Maßnahmen bei auftretendem Gasgeruch die Explosionsgefahr ohne Gefahr einer Zündung beseitigt werden kann.

Siehe auch § 14 GefStoffV sowie Kapitel 2.31 der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500).

Weitere Informationen finden sie in:

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