Klimaanlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Arbeiten an Klimaanlagen sind nur von sachkundigem Personal durchzuführen. Werkstattpersonal, welches Tätigkeiten im Zusammenhang mit Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ausübt, benötigt eine Ausbildungsbescheinigung in Form eines Sachkundenachweises gemäß der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 der Kommission vom 2. April 2008. Für Arbeiten mit dem neuen Kältemittel R1234yf ist kein zusätzlicher Sachkundenachweis erforderlich. Zahlreiche Anbieter von Ausbildungskursen, die zur Erlangung des Sachkundenachweises führen, finden Sie im Internet. |