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Erste Hilfe

Die Beschäftigten müssen wissen, was bei einem Unfall zu tun ist. Entsprechende Hinweise sind auszuhängen.
Liegen Anleitungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen bereit (z. B.: in Erste-Hilfe-Kästen) oder hängen sie als Plakat aus?
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Zur schnellen Hilfe im Notfall ist die Kenntnis des richtigen Verhaltens für alle Beschäftigten wichtig. Alle Mitarbeiter sind daher durch Aushänge entsprechend zu informieren und regelmäßig zu unterweisen.
Jedes Unternehmen ist nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"  (vormals: BGV A1) verpflichtet dafür zu sorgen, dass nach einem Arbeitsunfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine etwa erforderliche Behandlung durch einen Arzt veranlasst werden kann.

Zur Sicherstellung der Ersten Hilfe müssen Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und -transportmittel sowie ausgebildetes Personal (Ersthelfer) zur Verfügung stehen.
  • Anleitung der Ersten Hilfe bei Unfällen (DGUV Information 204-006 "Anleitung zur Ersten Hilfe" (bisher: BGI 503))
    Die Anleitung enthält Angaben über die Rettungsleitstelle (Notruf, Ersthelfer, Betriebssanitäter, Aufbewahrungsort für Erste-Hilfe-Material, Sanitätsraum, Ärzte für Erste Hilfe, berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte, berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser). Die Angaben müssen auf dem neuesten Stand sein. Die Anleitung zur Ersten Hilfe erhalten Sie über ihre Berufsgenossenschaft auch in mehreren Fremdsprachen.

    Unser Tipp: Fordern Sie kostenfrei einen Aushang zur "Anleitung der Ersten Hilfe" nach DGUV Information 204-001 (bisher: BGI 510-1) bei Ihrer Berufsgenossenschaft an!

  • Unterweisung der Beschäftigten
    Über das Verhalten bei Unfällen sind die Beschäftigten in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,
    zu unterweisen.

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