Bei Verletzungsgefahren für die Haut mit oder in der Nähe von Stoffen, die zu Hautverletzungen führen oder durch die Haut eindringen können, sowie bei Gefahren von Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen, Unterkühlungen, elektrischen Durchströmungen, Stich- und Schnittverletzungen ist Hautschutz erforderlich.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen die Haut geschädigt werden kann?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).