Jugendarbeitsschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu sechs Stunden 30 Minuten betragen. Umfasst die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden täglich, so ist eine Ruhepause von 60 Minuten vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt als Ruhepause nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. |