Mutterschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Der Arbeitsplatz ist durch den Arbeitgeber so einzurichten, dass alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter getroffen sind. Diese Vorkehrungen und Maßnahmen erstrecken sich neben der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes, einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte auch auf die Regelung der Beschäftigung. Unser Tipp: Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ausreichende Vorkehrungen getroffen haben, fragen Sie bei Ihrer zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion - Regionalstelle Gewerbeaufsicht - nach! (siehe auch: Ansprechpartner) |