Arbeitszeitschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden pro Tag ist die Arbeit durch feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen müssen nicht in einem Stück genommen werden, sondern können in Zeitabschnitte von 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig bei der Festlegung der Zeitpunkte der Pausen ist jedoch, dass die Beschäftigten nicht länger als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten dürfen. |