Nachbarschaft
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an den Arbeitsplätzen vermindern in der Regel auch den Lärm in der Nachbarschaft. Sofern es zu unzumutbaren Lärmbelastungen der Nachbarschaft kommen kann sind folgende weitere Lärmreduzierungmaßnahmen möglich:
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel, der in der Nachbarschaft des Betriebsstandortes nicht überschritten werden darf, sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm festgelegt:
Tag: 06:00 - 22:00 Uhr (16-Stunden-Mittelwert) Der Ort, an dem die genannten Werte eingehalten werden müssen, ist das geöffnete Wohnraumfenster des am meisten betroffenen Anwohners. |