Überwachungsbedürftige Anlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Vorgaben über die erforderlichen Prüfungen finden Sie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Betreiber hat die Prüffristen der überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben zu ermitteln. Soweit die Prüfungen von zugelassenen Überwachungsstellen vorzunehmen sind unterliegt die Ermittlung der Prüffristen durch den Betreiber einer Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Die in Betrieben am stärksten verbreiteten, überwachungsbedürftigen Anlagen sind Druckbehälter. Nachfolgend sind dazu einige wesentliche Anforderungen zusammengestellt:
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