Beleuchtung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Sichtverbindung nach außen sollte in Augenhöhe durch Fenster, durchsichtige Türen oder Wandflächen den Blick aus dem jeweiligen Raum ins Freie ermöglichen. Es empfiehlt sich eine Brüstungshöhe zwischen 0,85 m und 1,25 m.Weitere Details beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände". Sichtverbindung nach außen In der seit Ende 2016 gültigen Version der Arbeitsstättenverordnung ist eine direkte Sichtverbindung nach außen wieder vorgeschrieben. Allerdings definiert die Arbeitsstättenverordnung einige Ausnahmen, bei denen eine direkte Sichtverbindung nach außen nicht bestehen muss:
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