Bestellungspflichten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Ein Betrieb muss einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen, wenn er
Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die genaueren Voraussetzungen sind in einer Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz beschrieben und bei den Kammern oder der Behörde zu erfragen. Die Bestellung erfolgt durch die für die Erlaubnis der Abwassereinleitung zuständige Wasserbehörde. Der Gewässerschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben
Der Arbeitgeber hat dem Beauftragten gegenüber
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