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Gerätesicherheit

Selbstauskunft - Umgang mit Strom, Geräte und Maschinen, Heben und Tragen von Lasten - SGU-Leitfaden - Rheinland-Pfalz

Zum Schutz der Beschäftigten sind beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Anlagen diverse Sicherheitsforderungen zu erfüllen. Grundlage für diese Forderungen bildet das Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt). Hierin ist u.a. geregelt, dass technische Arbeitsmittel nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die nach diesem Gesetz vorgegebenen Sicherheitsanforderungen erfüllen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr von ihnen ausgeht. Technische Arbeitsmittel, für die nach dem Produktsicherheitsgesetz oder den darauf basierenden Verordnungen keine Anforderungen vorhanden sind, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Um Ihnen die wesentlichen Punkte zu verdeutlichen, wird in diesem Ratgeber Folgendes behandelt:
  • Maschinen-, Geräte- und Anlagenbeschaffung
    Ein verantwortungsvoller Einkauf schützt den Menschen, spart viel Geld für eventuelle Nachbesserungen und sichert den Betrieb ab.
  • Überwachungsbedürftige Anlagen
    Bestimmte technische Anlagen und Einrichtungen müssen wegen ihrer Gefährlichkeit besonders überwacht werden. Die Betriebe tragen die Verantwortung, dass dieser Überwachung nachgekommen wird.
  • Prüfpflichtige Arbeitsmittel
    Das Betreiben von Anlagen, Maschinen, Geräten und anderen technischen Arbeitsmitteln verpflichtet den Unternehmer, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und darin Art, Umfang und Fristen der Prüfung festzulegen.

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