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Nachbarschaft

Durch den im Betrieb entstehenden Lärm kann es in der Nachbarschaft zu Belästigungen kommen. Deshalb sind in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Haben Sie zur Einhaltung des zulässigen Lärmwertes in der Nachbarschaft ausreichende bauliche und betriebliche Maßnahmen getroffen?
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Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an den Arbeitsplätzen vermindern in der Regel auch den Lärm in der Nachbarschaft.

Sofern es zu unzumutbaren Lärmbelastungen der Nachbarschaft kommen kann sind folgende weitere Lärmreduzierungmaßnahmen möglich:
  • Lärmdämmende Maßnahmen an Gebäuden
  • Geschlossenhalten von Fenstern und Türen zur Nachbarschaft hin
  • Nutzung vorhandener Gebäude als Abschirmung
  • Vermeidung von Arbeiten und Transport im Freien
  • Vermeidung lärmintensiver Arbeiten, z. B. An- und Ablieferungen, zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr)
  • Einhaltung ausreichender Abstände zur Nachbarschaft


Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel, der in der Nachbarschaft des Betriebsstandortes nicht überschritten werden darf, sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm festgelegt:

a) in Industriegebieten   70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
  tags 65 dB(A)
  nachts 50 dB(A)
 
c) in urbanen Gebieten
  tags 63 dB(A)
  nachts 45 dB(A)
 
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
  tags 60 dB(A)
  nachts 45 dB(A)
 
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
  tags 55 dB(A)
  nacht 40 dB(A)
 
f) in reinen Wohngebieten
  tags 50 dB(A)
  nacht 35 dB(A)
 
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
  tags 45 dB(A)
  nacht 35 dB(A)



Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:

Tag:     06:00 - 22:00 Uhr (16-Stunden-Mittelwert)
Nacht: 22:00 - 06:00 Uhr (Mittelwert über eine Stunde)

Der Ort, an dem die genannten Werte eingehalten werden müssen, ist das geöffnete Wohnraumfenster des am meisten betroffenen Anwohners.

Genaue Angaben über Messort, Durchführung der Messung und Ermittlung des Beurteilungspegels sind in der TA Lärm enthalten.

 Webcode: F56E
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