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Gefahrgutbeförderung

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regeln die Beförderungen von gefährlichen Gütern über öffentliche Verkehrswege. Unter gefährlichen Gütern werden hier Stoffe und Gegenstände verstanden, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können. Schutzgüter sind die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren sowie Sachen.

Beförderung meint nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch
  • die Übernahme und die Ablieferung des Gutes,
  • zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung sowie
  • das Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen.

Baubetriebe sind sehr stark von den gefahrgutrechtlichen Regelungen betroffen. Selbst wenn sie Gefahrguttransporte nur in sehr geringem Umfang durchführen so sind sie doch sehr oft in der Rolle des Verladers (z. B. bei der Übergabe von Altöl an den Beförderer), des Empfängers (z. B. bei der Entgegennahme von Bauchemikalien vom Spediteur) oder des Beförderers z. B. bei der Beförderung von Dieselkraftstoffen zur Baustelle.
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