Indirekteinleitung
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Einleitungsbedingungen, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Abwasserentgelte regeln die einzelnen Kommunen als abwasserbeseitigungspflichtige Gebietskörperschaften zum Schutz von Bestand und Betrieb öffentlicher Abwasseranlagen in kommunalen Satzungen.Die ungenehmigte Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser stellt in der Regel nach den kommunalen Satzungen eine Ordnungswidrigkeit dar. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune und/oder Ihrem Abwasserzweckverband. Lassen Sie sich die Satzungen (auch die Abwassergebührensatzung) zusenden. |