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Klassifizierung der Gefahrgüter

Damit der Betrieb die Vorschriften der GGVSEB erfüllen kann, muss er wissen, wie die Gefahrgüter klassifiziert sind. Die notwendigen Angaben (Klasse, UN-Nummer, Verpackungsgruppe) enthält das EU-Sicherheitsdatenblatt unter der laufenden Nr. 14.
Kennen Sie die gefahrgutrechtliche Klassifizierung der Gefahrgüter?
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Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR unterscheidet 13 verschiedene Gefahrgutklassen. Auf der Grundlage ihrer Eigenschaften werden die gefährlichen Güter in diese Klassen eingeteilt. Innerhalb einer Klasse können dem Gefahrgut auch eine oder mehrere Nebengefahren zugeordnet werden. Zur Klassifizierung gehört auch die Zuordnung einer Verpackungsgruppe, die eine Aussage über die Gefährlichkeit des Gefahrgutes macht.
Die Einteilung der Gefahrgüter in Klassen finden Sie im anhängenden Dokument Einteilung von Gefahrgütern.

Den einzelnen Gefahrgutklassen sind Symbole zugeordnet.
Keine Gefahrgüter im Sinne der GGVSEB sind z. B. folgende Stoffe:
  • Kühler-, Frostschutzmittel
  • frische Maschinen-/Hydraulik- und Getriebeöle
  • Schmierfette auf pflanzlicher Basis
  • lösemittelfreie Bitumenemulsionen
  • Zement
  • Mineralwolle

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