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Stäube, Gase, Dämpfe

Die Wirksamkeit von Absauganlagen muss vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch sachkundiges Personal überprüft werden.
Wird die Absauganlage in Ihrem Betrieb regelmäßig überprüft?
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Nach den Bestimmungen des Abschnittes 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt die Absauganlage ein Arbeitsmittel dar und ist somit prüfpflichtig (Ratgeber Gerätesicherheit, Prüfpflichtige Arbeitsmittel).

Als Orientierungshilfe kann die BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (zukünftig: DGUV Regel 109-002) als Erkenntnisquelle herangezogen werden.

Darin ist enthalten, dass
  • lüftungstechnische Anlagen vor Arbeitsbeginn auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen sind,
  • lüftungstechnische Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung, in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens jedoch einmal jährlich) und nach wesentlichen Änderungen durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen ist und
  • die Ergebnisse der Prüfung in ein Prüfbuch oder einen Prüfbericht einzutragen sind.
Um die Funktionsfähigkeit der Absauganlage zu gewährleisten sind von Ihnen die nachfolgenden Punkte zu beachten:
  • Prüfung von Absaug-, Aufsaug- und Abscheideeinrichtungen auf offensichtliche Mängel einmal je Monat durch Kontrolle
    • der Erfassungselemente auf Beschädigung,
    • der Förderleitungen auf Beschädigung und Undichtigkeit,
    • der Filter auf Beschädigung und Verstopfungen sowie
    • der Abreinigungs- und Austragseinrichtungen auf Funktion.
  • Arbeitsplatzmessungen

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