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Zimmererarbeiten

Unsichere bzw. ungenügend gesicherte Arbeitsplätze stellen bei Zimmererarbeiten ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Sind Ihre Zimmererarbeitsplätze genügend gesichert?
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Anforderungen an Zimmererarbeitsplätze:

  • Holzbauteile von sicheren Standplätzen aus zusammenfügen und befestigen - z. B. von Arbeitskörben, Hubarbeitsbühnen, mechanischen Leitern.

  • Bei Absturzhöhen von mehr als 2,00 m bzw. 3,00 m Absturzsicherungen vorsehen.

  • Anseilschutz nur verwenden, wenn Absturzsicherungen (Seitenschutz, Dachschutzwand) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.

  • Sicherheitsgeschirre nur an tragfähigen Bauteilen bzw. Anschlageinrichtungen befestigen. Sie müssen - bei einem Benutzer - eine Stoßkraft (Auffangkraft) von 7,5 kN (ca. 75 kg) aufnehmen können.

  • Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsgeschirre benutzt werden.

  • Bei kurzzeitigen Tätigkeiten (Festlegen der Bauteile, Lösen der Anschlagmittel) müssen eingebaute Bauteile, die als Zugang benutzt werden, mindestens 20 cm breit sein. Bei schmaleren Bauteilen müssen entweder gespannte Stahlseile oder Handläufe im Handbereich vorhanden sein, die ein sicheres Festhalten ermöglichen.

Bei Arbeiten mit Absturzgefahr wird von der Berufsgenossenschaft eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung empfohlen.
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