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Baugruben und Gräben

Mangelhaft gesicherte Gruben, Gräben, nicht ausreichend abgeböschte Gruben und Gräben können einstürzen. Die Beschäftigten können erheblich gefährdet werden. In der DIN 4124 und der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22), sind die Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen genannt.
Entsprechen Ihre Baugruben und Gräben den sicherheitstechnischen Anforderungen?
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Anforderungen an Baugruben und Gräben
  • Standsicherheit der an die Baugrube angrenzenden Bauwerke gewährleisten.
  • Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telefon usw.) gegen Beschädigungen sichern. Lage der Leitungen bereits bei der Planung ermitteln.
  • Arbeitsräume in Baugruben und Gräben ausreichend bemessen, z. B. Arbeitsraumbreiten größer oder gleich 0,50 m.
  • Zum Betreten und Verlassen von Baugruben und Gräben mit mehr als 1,25 m Tiefe Leitern oder Treppen vorsehen.
  • Baugruben und Gräben ab 1,25 m Tiefe abböschen oder verbauen.
  • Vorgeschriebene Böschungswinkel einhalten.
  • Unverbaute Baugruben und Gräben mit mehr als 1,75 m Tiefe müssen von der Sohle aus abgeböscht werden.
  • Verkehrssicherung vornehmen, wenn Baugruben im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs hergestellt werden. Absprache mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, Tiefbauämtern und Polizeibehörden (siehe auch RSA 95).

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (bisher: BGV C22)

     
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