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Schweißen

Schweißarbeitsplätze sind unter Berücksichtigung von Verfahren, Werkstoffen und Einsatzbedingungen so einzurichten, dass die Atemluft von gesundheitsgefährlichen Stoffen freigehalten wird.
Werden die mit Schweißarbeiten Beschäftigten ausreichend vor gesundheitsgefährlichen Stoffen geschützt?
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Beim Schweißen und Schneiden sowie bei verwandten Arbeitsverfahren entstehen gas- und partikelförmige Stoffe (Gase, Rauche, Stäube), die je nach Zusammensetzung, Konzentration und Expositionsdauer die Gesundheit der Beschäftigten gefährden (Schadstoffe).

Bei den Schadstoffen handelt es sich um atembare Stoffe, die durch den menschlichen Körper aufgenommen werden und in unzuträglicher Konzentration zu einer Gesundheitsgefährdung führen können.

Art und die Menge der gebildeten Schadstoffe sind werkstoff- und verfahrensbedingt. Die chemische Zusammensetzung der eingesetzten Werkstoffe hat einen direkten Einfluss auf die chemische Zusammensetzung der partikelförmigen Schadstoffe.

Informationen zu Schweißarbeiten finden Sie im Modul Gefahrstoffe.

Eine Zuordnung der Schadstoffe zu den Verfahren und Werkstoffen der Schweißtechnik kann der Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 593 "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" (zukünftig: DGUV Information 209-016) entnommen werden.

Um die Gesundheitsgefährdung des Schweißers durch Schadstoffe am Arbeitsplatz zu minimieren, sind in der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) technische, organisatorische und, in bestimmten Situationen, auch persönliche Schutzmaßnahmen festzulegen.

Detaillierte Informationen zu möglichen Schutzmaßnahmen finden sie in der BGI 593 "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" (zukünftig: DGUV Information 209-016).
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