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Verkehrssicherungsmaßnahmen

Falsch eingesetzte Verkehrszeichen sorgen beim Verkehrsteilnehmer für Verwirrung und Unsicherheit und erhöhen damit die Unfallgefahr.
Setzen Sie auf Ihren Baustellen die Verkehrszeichen entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung ein?
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Zu den Verkehrszeichen gehören
  • Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle"),
  • Vorschriftzeichen (z. B. "Gegenverkehr hat Vorrang")‚
  • Richtzeichen (z. B. "Umleitung") sowie
  • Zusatzzeichen und Markierungen.
Beim Einsatz von Verkehrszeichen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
  • Zeichen und Einrichtungen dem Baufortschritt entsprechend nachrücken und dem genehmigten Verkehrszeichenplan anpassen.
  • Regelmäßige Kontrollen auf Vollständigkeit und Funktion durchführen.
  • Nur retroreflektierende Verkehrszeichen verwenden, die die RAL-Gütebedingungen erfüllen.
  • Pro Pfosten nicht mehr als zwei Vorschriftzeichen und insgesamt höchstens drei Verkehrszeichen anbringen.
  • Verkehrszeichen nur außerhalb der Fahrbahn aufstellen. Mindestabstand vom Fahrbahnrand innerorts 0,30 m, außerorts 0,50 m.
  • Markierungen für die Verkehrsführung müssen gelb und retroreflektierend sein. Der Fahrbahnrand muss deutlich erkennbar sein.
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