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Lagern und Stapeln

Die unsachgemäße Lagerung von Materialien in Form nicht standsicherer Stapel ist häufige Ursache schwerer Unfälle.
Werden die Stapellager in Ihrem Betrieb so errichtet und genutzt, dass niemand gefährdet wird?
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Grundsätzlich gilt:
Lagereinrichtungen und -geräte müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen und durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweise für die tragenden Elemente oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein.

Um eine Gefährdung der Arbeitnehmer auszuschließen werden folgende grundsätzliche Anforderungen an Lager und Stapel gestellt:
  • Vor dem Errichten von Lager und Stapel muss sichergestellt sein, dass die Bodenfläche die Belastung sicher aufnehmen kann. Dies ist insbesondere bei unbefestigtem Erdreich von Bedeutung.

  • Lager und Stapel sind so zu errichten und zu nutzen, dass die Mitarbeiter durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Die Standsicherheit muss auch bei Wind oder ähnlichen Einflüssen gewährleistet bleiben. Es ist darauf zu achten, dass die zulässige Stapelhöhe eingehalten wird und eine Überlastung ausgeschlossen ist. Die Sicherung der Lager und Stapel kann z. B. durch Aufsetzen im Verband, pyramidenförmigen Aufbau, Zwischenlagen oder Keile gewährleistet werden. Die Überlastung von Lagern und Stapeln ist zu vermeiden.

  • Lager und Stapel dürfen nur mit ausreichendem Abstand zueinander oder zu technischen Arbeitsmitteln errichtet werden. Gegenüber Hebezeugen oder Fördermitteln muss nach allen Seiten ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m eingehalten werden, es sei denn, dass dies konstruktiv nicht möglich ist und die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet wird.

  • Es ist eine Lager- und Stapelordnung zu erstellen. Die Mitarbeiter sind darüber zu informieren bzw. zu unterweisen.

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