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Jugendarbeitsschutz

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Werden die Arbeitszeiten für Jugendliche eingehalten?
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Wird an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt, können die Jugendlichen an den übrigen Werktagen der Woche 8,5 Stunden beschäftigt werden.
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