Schlagwort: Jugendarbeitsschutz
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Das {jarbschg} gilt für alle jungen Leute unter 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- bzw. in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt rechtlich als Kind. Jugendlicher ...
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Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht wurden und dem Betrieb eine Bescheinigung über diese Untersuchung vorgelegt wird.
Ausnahme: Dies ...
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Wird an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt, können die Jugendlichen an den übrigen Werktagen der Woche 8,5 Stunden beschäftigt werden. ...
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Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu sechs Stunden 30 Minuten betragen. Umfasst die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden täglich, so ist eine Ruhepause von ...
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Die Nichteinhaltung der Nachtruhe kann bei Jugendlichen die körperliche und geistig-seelische Entwicklung negativ beeinflussen. Deshalb verpflichtet das {jarbschg} Arbeitgeber dazu, Beschäftigte unter ...
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Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Samstagen: Zulässig ist die Beschäftigung von Jugendlichen z. B. in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge, Gastronomie, Bäckereien oder in offenen Verkaufsstellen. ...
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Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten
die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind,
bei denen die Gesundheit durch außergewöhnliche Kälte, Hitze oder starke Nässe gefährdet ...
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Zur Dokumentation der Durchführung von Unterweisungen können Sie das beigefügte Formular: Nachweis der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten benutzen. ...