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Baustellenabsicherung

Vor Beginn jeder Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrsbereichen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung über Art und Umfang der Baustellensicherung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kommune) einzuholen.
Holen Sie für Ihre Baustellen in öffentlichen Verkehrsbereichen die verkehrsrechtliche Anordnung ein?
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Der Antrag muss u. a. enthalten
  • Art und Ausmaß der Bauarbeiten,
  • vorgesehene Straßenabschnitte,
  • Art der Verkehrsbehinderung,
  • Beginn der Arbeiten,
  • voraussichtliche Dauer,
  • Verkehrszeichenplan (Ausnahme: kurze Dauer der Baumaßnahme, geringer Umfang),
  • vorgesehene Umleitungen,
  • Beleuchtung sowie
  • Nennung der Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen und die Unterhaltung.
Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen Sie der zuständigen Behörde das Ende der Baumaßnahme anzeigen.
 Webcode: F132C
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