Verkehrswege und Transportmittel
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Grundsätzlich gilt: Alle Verkehrswege sind so zu beleuchten, dass sich keine Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ergeben. Reicht die natürliche Beleuchtung nicht aus, so muss durch künstliche Beleuchtung für die erforderliche Beleuchtungsstärke gesorgt werden. Empfehlungen für die Beleuchtungsstärke sind der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" ASR A3.4 zu entnehmen.
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